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Werbungskosten

Berufsbedingte Kosten, die Sie vom zu versteuernden Einkommen absetzen können — 1.230 €/Jahr gelten auch ohne Belege.

Geprüft am 2026-06-12 · Offizielle Quelle

Typischer Wert

1.230 €/Jahr gelten automatisch; die Aufstellung höherer Kosten kann eine spürbare Erstattung bedeuten.

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Über diese Leistung

Werbungskosten sind die Kosten, die zum Erzielen Ihres Gehalts anfallen — Pendeln, Arbeitsmittel, Fachliteratur, ein Arbeitszimmer, Bewerbungen, Weiterbildung und mehr. Jede angestellte Person erhält automatisch einen pauschalen Abzug von 1.230 € pro Jahr (den Arbeitnehmer-Pauschbetrag); wenn Ihre tatsächlichen beruflichen Kosten höher sind, senkt deren Einzelaufstellung in einer Steuererklärung Ihr zu versteuerndes Einkommen weiter und kann zu einer Erstattung führen. Diese Seite erklärt den Abzug; sie bewertet nicht Ihren individuellen Steuerfall.

Sie kommen möglicherweise infrage, wenn

  • Sie erzielen in Deutschland Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
  • Die Pauschale von 1.230 € wird automatisch angesetzt — keine Belege nötig.
  • Wenn Ihre echten beruflichen Kosten 1.230 € übersteigen, kann eine Steuererklärung die Differenz geltend machen.

Offizielle Quellen

Änderungsprotokoll

  • 2026-06-12Erstveröffentlichung.

Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie für Ihren Fall immer die offizielle Quelle.