Werbungskosten
Berufsbedingte Kosten, die Sie vom zu versteuernden Einkommen absetzen können — 1.230 €/Jahr gelten auch ohne Belege.
Geprüft am 2026-06-12 · Offizielle Quelle
Typischer Wert
1.230 €/Jahr gelten automatisch; die Aufstellung höherer Kosten kann eine spürbare Erstattung bedeuten.
Offizieller RechnerÜber diese Leistung
Werbungskosten sind die Kosten, die zum Erzielen Ihres Gehalts anfallen — Pendeln, Arbeitsmittel, Fachliteratur, ein Arbeitszimmer, Bewerbungen, Weiterbildung und mehr. Jede angestellte Person erhält automatisch einen pauschalen Abzug von 1.230 € pro Jahr (den Arbeitnehmer-Pauschbetrag); wenn Ihre tatsächlichen beruflichen Kosten höher sind, senkt deren Einzelaufstellung in einer Steuererklärung Ihr zu versteuerndes Einkommen weiter und kann zu einer Erstattung führen. Diese Seite erklärt den Abzug; sie bewertet nicht Ihren individuellen Steuerfall.
Sie kommen möglicherweise infrage, wenn
- Sie erzielen in Deutschland Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
- Die Pauschale von 1.230 € wird automatisch angesetzt — keine Belege nötig.
- Wenn Ihre echten beruflichen Kosten 1.230 € übersteigen, kann eine Steuererklärung die Differenz geltend machen.
Offizielle Quellen
Änderungsprotokoll
- 2026-06-12 — Erstveröffentlichung.
Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie für Ihren Fall immer die offizielle Quelle.