Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)
Ein Steuerabzug für Ihren Arbeitsweg — 0,30 €/km (0,38 € ab km 21), einfache Strecke, je Arbeitstag.
Geprüft am 2026-06-12 · Offizielle Quelle
Typischer Wert
0,30 €/km (0,38 € ab km 21) einfache Strecke, je Arbeitstag — häufig mehrere hundert Euro pro Jahr.
Offizieller RechnerÜber diese Leistung
Mit der Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) können Sie die Kosten für den Weg zur Arbeit absetzen, unabhängig vom Verkehrsmittel. Sie rechnen 0,30 € je Kilometer der einfachen Entfernung für jeden Tag, an dem Sie zur Arbeit gefahren sind, ab dem 21. Kilometer steigt der Satz auf 0,38 €. Über ein ganzes Jahr ist das oft mehrere hundert Euro weniger zu versteuerndes Einkommen wert, geltend gemacht in Ihrer Steuererklärung. Diese Seite erklärt den Abzug; sie bewertet nicht Ihren individuellen Steuerfall.
Sie kommen möglicherweise infrage, wenn
- Sie pendeln zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte.
- Sie rechnen die einfache Entfernung für jeden Arbeitstag im Jahr.
- Sie ist Teil Ihrer Werbungskosten und wird in einer Steuererklärung geltend gemacht.
Offizielle Quellen
Änderungsprotokoll
- 2026-06-12 — Erstveröffentlichung.
Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie für Ihren Fall immer die offizielle Quelle.