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Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

Ein Steuerabzug für Ihren Arbeitsweg — 0,30 €/km (0,38 € ab km 21), einfache Strecke, je Arbeitstag.

Geprüft am 2026-06-12 · Offizielle Quelle

Typischer Wert

0,30 €/km (0,38 € ab km 21) einfache Strecke, je Arbeitstag — häufig mehrere hundert Euro pro Jahr.

Offizieller Rechner

Über diese Leistung

Mit der Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) können Sie die Kosten für den Weg zur Arbeit absetzen, unabhängig vom Verkehrsmittel. Sie rechnen 0,30 € je Kilometer der einfachen Entfernung für jeden Tag, an dem Sie zur Arbeit gefahren sind, ab dem 21. Kilometer steigt der Satz auf 0,38 €. Über ein ganzes Jahr ist das oft mehrere hundert Euro weniger zu versteuerndes Einkommen wert, geltend gemacht in Ihrer Steuererklärung. Diese Seite erklärt den Abzug; sie bewertet nicht Ihren individuellen Steuerfall.

Sie kommen möglicherweise infrage, wenn

  • Sie pendeln zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte.
  • Sie rechnen die einfache Entfernung für jeden Arbeitstag im Jahr.
  • Sie ist Teil Ihrer Werbungskosten und wird in einer Steuererklärung geltend gemacht.

Offizielle Quellen

Änderungsprotokoll

  • 2026-06-12Erstveröffentlichung.

Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie für Ihren Fall immer die offizielle Quelle.