Kinderzuschlag
Ein zusätzlicher monatlicher Aufschlag für berufstätige Eltern mit geringem Einkommen — bis zu 297 € pro Kind.
Geprüft am 2026-06-12 · Offizielle Quelle
Über diese Leistung
Der Kinderzuschlag ist für Familien, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber nicht genug, um vollständig für ihre Kinder zu sorgen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld von der Familienkasse gezahlt und kann, wo er greift, auch Vergünstigungen wie kostenlose Kinderbetreuung und das Bildungspaket (Bildung und Teilhabe) erschließen. Ob Sie Anspruch haben, hängt von Haushaltseinkommen und Wohnkosten ab. Diese Seite erklärt die Leistung; sie bewertet nicht Ihren individuellen Anspruch.
Sie kommen möglicherweise infrage, wenn
- Sie beziehen Kindergeld für ein Kind, das in Ihrem Haushalt lebt.
- Sie haben Erwerbseinkommen, aber Haushaltseinkommen und Miete lassen eine Lücke für die Kinder.
- Sie beziehen nicht bereits Bürgergeld.
Offizielle Quellen
Änderungsprotokoll
- 2026-06-12 — Erstveröffentlichung.
Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie für Ihren Fall immer die offizielle Quelle.