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Kinderbetreuungskosten

Setzen Sie den Großteil dessen, was Sie für Kita, Tagesmutter oder Hortbetreuung zahlen, vom zu versteuernden Einkommen ab.

Geprüft am 2026-06-12 · Offizielle Quelle

Typischer Wert

Setzen Sie 80 % der Kinderbetreuungskosten ab, bis zu 4.800 € pro Kind und Jahr.

Offizieller Rechner

Über diese Leistung

Wenn Sie für Kinderbetreuung zahlen — Kita, Tagesmutter, Hort — können Sie einen großen Teil dieser Kosten in Ihrer Steuererklärung absetzen. Ab 2025 sind 80 % der Kinderbetreuungskosten absetzbar, bis zu 4.800 € pro Kind und Jahr, für Kinder unter 14. Die Gebühren müssen in Rechnung gestellt und per Überweisung gezahlt werden (Barzahlung wird nicht anerkannt). Diese Seite erklärt den Abzug; sie bewertet nicht Ihren individuellen Steuerfall.

Sie kommen möglicherweise infrage, wenn

  • Sie zahlen für die Betreuung eines Kindes unter 14, das in Ihrem Haushalt lebt.
  • Die Betreuung wird in Rechnung gestellt und per Überweisung gezahlt (nicht bar).
  • Sie machen sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend.

Offizielle Quellen

Änderungsprotokoll

  • 2026-06-12Erstveröffentlichung.

Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie für Ihren Fall immer die offizielle Quelle.