Kinderbetreuungskosten
Setzen Sie den Großteil dessen, was Sie für Kita, Tagesmutter oder Hortbetreuung zahlen, vom zu versteuernden Einkommen ab.
Geprüft am 2026-06-12 · Offizielle Quelle
Typischer Wert
Setzen Sie 80 % der Kinderbetreuungskosten ab, bis zu 4.800 € pro Kind und Jahr.
Offizieller RechnerÜber diese Leistung
Wenn Sie für Kinderbetreuung zahlen — Kita, Tagesmutter, Hort — können Sie einen großen Teil dieser Kosten in Ihrer Steuererklärung absetzen. Ab 2025 sind 80 % der Kinderbetreuungskosten absetzbar, bis zu 4.800 € pro Kind und Jahr, für Kinder unter 14. Die Gebühren müssen in Rechnung gestellt und per Überweisung gezahlt werden (Barzahlung wird nicht anerkannt). Diese Seite erklärt den Abzug; sie bewertet nicht Ihren individuellen Steuerfall.
Sie kommen möglicherweise infrage, wenn
- Sie zahlen für die Betreuung eines Kindes unter 14, das in Ihrem Haushalt lebt.
- Die Betreuung wird in Rechnung gestellt und per Überweisung gezahlt (nicht bar).
- Sie machen sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend.
Offizielle Quellen
Änderungsprotokoll
- 2026-06-12 — Erstveröffentlichung.
Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie für Ihren Fall immer die offizielle Quelle.